MBS Elektroprüfservice nach DGUV V3/4

Die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist besonders wichtig. 

Als Betrieb müssen ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel die Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 einhalten.

Nach der DGUV Vorschrift 3 muss der Arbeitgeber, also der Eigentümer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, bestimmte technische und organisatorische Anforderungen einhalten. So sollen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Verstöße dagegen können für den Arbeitgeber teuer werden. 
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben
werden.

Wo gilt die DGUV Vorschrift 3 ??? – Anwendungsbereich

Als Unfallverhütungsvorschrift gilt die DGUV V3 als verbindliche Rechtsnorm für alle Mitglieder der Berufsgenossenschaften – sowohl für Unternehmen und Mitgliedsbetriebe als auch für die einzelnen Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 3 gilt dabei insbesondere für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Aber auch nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Geräte fallen unter den Anwendungsbereich.

Der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und 4

Der wichtigste Unterschied zwischen der DGUV Vorschrift 3 und 4 ist ihr Anwendungsbereich. Die DGUV V3 richtet sich an gewerbliche Unternehmen, während die DGUV V4 für öffentliche Einrichtungen gilt, wie z. B. kommunale Verwaltungen, Schulen oder Kitas.

Außerdem enthält die DGUV Vorschrift 4 spezielle Durchführungsanweisungen für die betroffenen Einrichtungen, die in der DGUV Vorschrift 3 fehlen. Diese Anweisungen erläutern, wie die Schutzziele der Unfallverhütungsvorschriften erreicht werden können.